Häufig gestellte Fragen rund um
die Hospiz- und Palliativversorgung
in Münster.

Ambulante Hospizdienste begleiten schwerkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige in ihrer
letzten Lebensphase.
Für wen ist ein Ambulanter Hospizdienst da?

Für alle Menschen, die unheilbar erkrankt sind und eine begrenzte Lebenserwartung haben, ebenso wie für ihre An- und Zugehörigen.

Was macht eigentlich ein ambulanter Hospizdienst?

Ein ambulanter Hospizdienst begleitet schwerkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige in der häuslichen Umgebung, Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern. Dabei steht die Lebensqualität und die Selbstbestimmung der Betroffenen im Mittelpunkt. Geschulte Ehrenamtliche und professionelle Mitarbeitende führen Gespräche, besuchen die erkrankten Menschen regelmäßig, hören zu und sind einfach da. Auch die Familien werden in der oft schweren Lebenssituation unterstützt.

Kostet das Geld?

Nein.

Ab wann kann ich Sie anrufen?

Sie können einen ambulanten Hospizdienst jederzeit anrufen. Es gibt keine festen Regeln, wann der „richtige Zeitpunkt“ ist. In der Regel wird ein ambulanter Hospizdienst kontaktiert, wenn eine schwere, unheilbare Erkrankung vorliegt und die Lebenserwartung begrenzt ist. Ebenso bei Zunahme der Beschwerden und weiterer Einschränkung der Lebensqualität.

Können Sie mich auch als Angehörigen unterstützen oder sind Sie nur für die Erkrankten da?

Die Unterstützung durch einen Hospizdienst richtet sich ausdrücklich auch an Angehörige und nahestehende Personen eines Erkrankten. Diese Unterstützung ist ein wesentlicher Teil der Hospizarbeit und besteht aus Entlastung, emotionaler Unterstützung und Trauerbegleitung.

Wie oft kommen Sie?

Das hängt von den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen sowie deren Angehörigen ab. In der Regel werden die Familien einmal in der Woche für zwei Stunden besucht oder nach Absprache.

Darf ich Sie auch anrufen, obwohl das Palliativnetz noch nicht involviert ist?

Ja.

Übernehmen Sie auch pflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten?

Ein ambulanter Hospizdienst übernimmt keine pflegerischen Tätigkeiten. Die Aufgabe der ehrenamtlichen BegleiterInnen liegt in der emotionalen und psychosozialen Unterstützung.
Für eine Pflegeberatung kann mit der Krankenkasse oder dem Infobüro Pflege Kontakt aufgenommen werden.

Infobüro Pflege
Haben Sie auch eine Schweigepflicht?

Alle Mitarbeitende eines ambulanten Hospizdienstes unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass alle Informationen vertraulich behandelt werden.

Benötige ich eine Überweisung vom Arzt oder kann ich als Privatperson direkt den Kontakt zu Ihnen aufnehmen?

Sie benötigen keine ärztliche Überweisung und dürfen gerne direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Kann ich auch kommen, wenn ich nicht religiös/gläubig bin?

Ja, die Angebote der Ambulanten Hospizdienste sind grundsätzlich unabhängig von der Religionszugehörigkeit und für alle Menschen zugänglich.

Was machen die ehrenamtlichen BegleiterInnen?

Die ehrenamtlichen BegleiterInnen besuchen die Familien regelmäßig, nehmen sich Zeit für Gespräche und bieten ihre Unterstützung an.

Auf einer Palliativstation erfolgt eine ganzheitliche medizinische, pflegerische und psychosoziale Betreuung schwerkranker Menschen mit dem Ziel, Symptome zu lindern und Lebensqualität zu erhalten. Die Versorgung findet im Krankenhaus statt.
Für wen ist eine Palliativstation da?

Auf einer Palliativstation werden PatientInnen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung betreut und behandelt. Zumeist sind dies PatientInnen mit einer bösartigen Tumorerkrankung, jedoch können selbstverständlich auch Nicht-TumorpatientInnen behandelt werden (z.B. mit einer fortgeschrittenen Herz-, Lungen, Leber-, Nieren-, Nerven-
oder Infektionserkrankung). Dabei richtet sich der Fokus sowohl auf die PatientInnen selbst als auch auf deren An- und Zugehörige.

Was macht eine Palliativstation?

Eine Palliativstation sieht ihre Aufgabe darin, PalliativpatientInnen und deren An- und Zugehörige bei körperlichen, psychischen und / oder sozialen Belastungssituationen eine kompetente Versorgungsmöglichkeit anzubieten. Hierzu zählen die Linderung körperlicher Beschwerden, das Beachten psychischer und spiritueller Bedürfnisse, die Klärung des Therapieziels sowie die Optimierung der weiteren Versorgung.
Dazu steht ein multiprofessionelles Team zur Verfügung (ÄrztInnen, Pflegekräfte, Sozialdienst, Physiotherapie, Psychoonkologie, etc.).

Ist eine Palliativstation (nur) zum Sterben da?

Eine Palliativstation wird in der Öffentlichkeit oft missverständlich als „Sterbestation“ angesehen. Dies ist aber nicht der Fall. Eine Palliativstation richtet sich an alle PatientInnen mit einer unheilbaren Erkrankung unabhängig von ihrem Erkrankungsstadium.
Sollte die Erkrankungsphase jedoch so weit fortgeschrittenen sein, dass eine beginnende Sterbesituation absehbar ist, werden diese PatientInnen nicht mehr von der
Station verlegt und würdevoll bis zu ihrem Versterben medizinisch und pflegerisch betreut.

Wie lange kann ich bleiben?

Der Aufenthalt auf einer Palliativstation ist in der Regel zeitlich begrenzt und beträgt durchschnittlich 1 bis 2 Wochen. In begründeten Einzelfällen kann der Aufenthalt auch länger sein, insbesondere wenn eine Weiterversorgung in eine andere Einrichtung organisiert werden muss und diese Institution nicht sofort eine Übernahme der Patientin/des Patienten anbieten kann.

Wie läuft die Kontaktaufnahme ab?

Die Kontaktaufnahme zu einer Palliativstation kann sehr unterschiedlich gestaltet sein:
- durch betreuende ÄrztInnen,
- durch die PatientInnen selbst oder durch deren An- und Zugehörige
- durch die Notaufnahme

Die Palliativstation bevorzugt eine ärztliche Anmeldung mit kurzer telefonischer Übergabe an die ÄrztInnen der Palliativstation.

Was ist der Unterschied zwischen einem Hospiz und einer Palliativstation?

Eine Palliativstation kann als (schnelle) Versorgungsoption angesehen werden, um körperliche und/oder psychische Beschwerden zu lindern und bei häuslichen
Versorgungsproblemen auszuhelfen. Diese vorübergehende „Aushilfs- und Unterstützerfunktion“ beinhaltet jedoch auch, dass eine zeitnahe Entlassung oder Verlegung der PatientInnen vorgesehen ist.

Ein Hospiz ist kein Krankenhaus. Dort werden ausschließlich Menschen in der letzten Lebensphase versorgt.

Ersatz für eine Pflegeeinrichtung?

Eine Palliativstation ist eine Station
im Krankenhaus, die sich auf die Behandlung und Betreuung von PatientInnen mit einer unheilbaren Erkrankung und deren An- und Zugehörigen spezialisiert hat.
Sie ist daher fest in der Versorgungsstruktur eines Krankenhauses eingebunden und
kann nicht als Ersatz oder Alternative für eine stationäre Pflegeeinrichtung angesehen werden.

Können HausärztInnen mit behandeln?

Nein. Die medizinische Behandlung wird von ÄrztInnen der Palliativstation des Krankenhauses übernommen. Jedoch ist der kollegiale Austausch zwischen HausärztInnen und dem ärztlichen Behandlungsteam der Palliativstation sehr erwünscht.

Was kostet es?

Die Kosten für den Aufenthalt auf einer Palliativstation trägt die gesetzliche bzw. private Krankenkasse. Volljährige Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zahlen je Kalendertag des Krankenhausaufenthalts 10 Euro für längstens 28 Tage im Jahr
(Krankenhauszuzahlung).

In einem stationären Hospiz steht die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase im Mittelpunkt, mit besonderem Fokus auf Würde, Geborgenheit und individueller Zuwendung.
Für wen ist ein stationäres Hospiz da?

Ein Hospiz ist ein Ort für Menschen in der letzten Lebensphase, die weder häuslich noch in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden können.

Was macht eigentlich ein stationäres Hospiz?

Sterbebegleitung, Pflege, psychosoziale Betreuung, verschiedene therapeutische Angebote, Trauerbegleitungen für Angehörige

Dürfen Angehörige
mit einziehen?

Ja, Angehörige dürfen mit einziehen.

Wie läuft die Kontaktaufnahme ab? Brauche ich Z.B. eine Überweisung vom Arzt?

Ihr Arzt stellt eine Hospiznotwendigkeitsbescheinigung aus. Die Hospize bieten Beratungsgespräche an. Besichtigungen des Hospizes sind für Betroffene nach Anmeldung möglich.

Hospiz LebenshausJohannes-Hospiz
Darf ich das Haus verlassen?

Ja, Sie dürfen jederzeit das Haus verlassen.

Was kostet es?

Für Betroffene gibt keinen Eigenanteil, die Krankenkasse trägt die Kosten Ihres Hospizaufenthaltes. Lediglich die Kosten für Angehörige, die mit einziehen möchten, werden von den Betroffenen selbst getragen. 25% der anfallenden Kosten müssen stationäre Hospize u.a. durch Spenden selbst
aufbringen.

Was muss ich mitbringen?

Persönliche Kleidung, Pflegeartikel, ggf. Gegenstände für den persönlichen Gebrauch, sowie Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung, Krankenkassenkarte, Personalausweis.

(Wie) werde ich während des Aufenthalts ärztlich betreut?

Eigene HospizärztInnen gibt es nicht.
Ihre HausärztInnen oder ÄrztInnen des Palliativnetzes übernehmen gerne Ihre medizinische Versorgung im Hospiz.

Verweildauer?

Einen festen Zeitrahmen für die Verweildauer im stationären Hospiz gibt es nicht. Bei Bedarf kann die Hospiznotwendigkeit nach 28 Tagen verlängert werden. Es besteht jedoch in Einzelfällen auch die Möglichkeit, dass ein Gast – wenn sich seine Situation verbessert – aus dem Hospiz entlassen wird.

Einzelzimmer?

Die Unterbringung erfolgt in beiden Hospizen in Einzelzimmern.

Sind Haustiere erlaubt?

Grundsätzlich sind Haustiere erlaubt, im Vorfeld der Aufnahme wird jedoch um eine Absprache gebeten.

Ist das Rauchen erlaubt?

Das Rauchen ist nach Absprache auf den Zimmern erlaubt, nicht jedoch in Gemeinschaftsräumen.

Gibt es ein W-Lan?

Ja. In beiden Hospizen gibt es eine W-Lan-Verbindung.

Das Palliativnetz Münster begleitet Menschen mit einer schweren Erkrankung in ihrer letzten Lebensphase zuhause.
Wie kann ich mich oder meine Angehörigen beim Palliativnetz anmelden?

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit den Haus- oder FachärztInnen. Bei einer Indikation für eine palliativmedizinische Betreuung wird der Anmeldeprozess in Gang gesetzt. Eine Anmeldung kann während eines stationären Aufenthaltes auch über ÄrztInnen aus dem Krankenhaus oder den Sozialdienst erfolgen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um beim Palliativnetz angemeldet zu werden?

Dies ist nicht so leicht zu beantworten. Voraussetzung ist eine unheilbare Erkrankung mit einer begrenzten Lebenszeit (in der Regel Wochen bis Monate). Diese ist aber nicht immer einfach einzuschätzen.

Muss ich an Krebs erkrankt sein, um vom Palliativnetz betreut werden zu können?

Nein! Wir betreuen auch Nicht-TumorpatientInnen zum Beispiel mit einer weit fortgeschrittenen unheilbaren Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren-, Nerven- oder Infektionserkrankung.

Kostet es Geld? Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Privatversicherte gelten individuelle Vereinbarungen,
in der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen ebenfalls die Kosten
in voller Höhe.

Ist das Palliativnetz Ansprechpartner, wenn ich mich über ärztlich assistierten Suizid informieren möchte?

Das Palliativnetz bietet keinen
ärztlich assistierten Suizid an,
aber wir beraten gerne über alternative palliative
Therapieoptionen am Lebensende.

Kann ich im Verlauf auch in ein Hospiz umziehen, obwohl ich vom Palliativnetz betreut werde?

Natürlich! Wenn eine Versorgung im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist und eine Indikation vorliegt, können PatientInnen natürlich in einem Hospiz aufgenommen werden. Wir arbeiten eng mit den beiden Hospizen zusammen.

Brauche ich noch einen Pflegedienst, wenn ich oder mein Angehöriger vom Palliativnetz Münster betreut werden?

Ja, denn das Palliativnetz Münster ist kein regulärer Pflegedienst. Die Pflegefachkräfte, die beim Palliativnetz Münster arbeiten, koordinieren notwendige Unterstützungs- und Hilfsangebote. Sie führen bei Bedarf Hausbesuche durch und versuchen gemeinsam mit den PalliativmedizinerInnen zu organisieren, dass Sie bzw. Ihre Angehörigen bestmöglich zuhause versorgt werden.

Behandelt mich mein Haus- oder Facharzt weiterhin?

Ihre Haus- und FachärztInnen sind selbstverständlich auch weiterhin für Sie zuständig. Unsere PalliativmedizinerInnen arbeiten mit Ihren Haus- und FachärztInnen zusammen.

Darf ich noch eine Chemotherapie oder Bestrahlung erhalten, wenn ich mich beim Palliativnetz anmelden möchte?

Ja, eine palliative Chemo- oder Strahlentherapie ist keine Ausschlussdiagnose für die Betreuung durch das Palliativnetz.

Mein Hausarzt hat mir vorgeschlagen, dass ich beim Palliativnetz angemeldet werden soll – muss ich jetzt sterben?

Wann ein Mensch stirbt, kann nur sehr schwer vorhergesagt werden. Das Palliativnetz Münster ist nicht nur für die Begleitung in der Sterbephase zuständig. Es geht darum, schwerstkranken Menschen eine gute Lebensqualität zu ermöglichen.

Die Krebsberatungsstelle unterstützt an Krebs erkrankte Menschen und ihre Angehörigen.
Sie berät zum Beispiel bei Sorgen, sozialrechtlichen Themen oder im Umgang mit der Erkrankung im Alltag.
Was macht die Krebsberatungsstelle?

Die Krebsberatungsstelle bietet psychosoziale Gesprächsangebote an. Unsere MitarbeiterInnen sind psychoonkologisch geschult und helfen Ihnen dabei, einen Umgang mit der eigenen Erkrankung zu finden. Außerdem berät die Krebsberatungsstelle in sozialrechtlichen Fragen.

Telefon: 0251 62 56 20 10

Krebsberatungsstelle
Was kostet es?

Das Angebot ist kostenfrei. Es wird für eine Beratung auch keine Krankenkassenkarte benötigt.

Ist eine Überweisung vom Arzt nötig?

Es wird keine Überweisung durch einen Arzt benötigt.

Bei welchen Fragen hilft mir die Krebsberatungsstelle weiter?

Neben der psychosozialen Versorgung für Krebserkrankte und ihre Angehörigen stellt Ihnen die Krebsberatungsstelle auch sozialrechtliche Beratungsangebote zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie in sozialrechtlichen Fragen rund um die Themen Reha, Wiedereingliederung, Härtefonds etc. Außerdem beraten wir auch zu den folgenden Themen:

PatientenverfügungVorsorgevollmachtBetreuungsverfügung
Ich muss sterben. Wie kann ich das meinen Kindern beibringen?

Den Kindern von der eigenen Erkrankung zu erzählen, stellt eine große Herausforderung dar. Wenn Sie sich vor dieser Situation befinden, kann Ihnen die Krebsberatungsstelle in Form einer Gesprächsbegleitung helfen.

Telefon: 0251 62 56 20 10

Beratung für angehörige Kinder, Jugendliche und Eltern
Machen Sie auch Hausbesuche?

Ja, Hausbesuche sind nach Absprache möglich.

Die spezialisierte Versorgung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung und ihr Umfeld – mit dem Fokus auf die gesamte Familie und unterschiedliche Angebote der Entlastung, um die
bestmögliche Lebensqualität zu erhalten.
Brücken-Team:
Was genau macht das Brücken-Team?

Das Brücken-Team versorgt als SAPV-Team (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Erkrankung. Dabei wird die ganze Familie in den Blick genommen.

Die Unterstützung durch das Brücken-Team umfasst sowohl die medizinisch-pflegerische Versorgung, als auch psychosoziale Begleitung in Krisen und am Lebensende. Das Ziel der SAPV ist es, die Betreuung der betroffenen Kinder in der vertrauten familiären und häuslichen Umgebung mit bestmöglicher Lebensqualität zu ermöglichen.

Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Münster,
Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt und Kreis Warendorf.

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Unterschied ambulante/stationäre Versorgung?

Die Unterstützung durch das Brücken-Team erfolgt ambulant, d.h. die Versorgung wird primär in Form von Hausbesuchen in enger Zusammenarbeit mit den Familien und anderen Versorgern sichergestellt. Auch wenn es zu stationären Aufenthalten kommt, bleibt das Brücken-Team im Kontakt und unterstützt die Familien und die stationären Versorger mit ihrem Fachwissen.

Weitere Informationen zur Versorgung im häuslichen Umfeld finden Sie hier:

Zum Video
Welche Zugangsvoraussetzungen?

Die SAPV kommt für Kinder und Jugendliche in Frage, die von einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich wahrscheinlich begrenzten Lebenserwartung betroffen sind.

Außerdem müssen ausgeprägte Symptome vorliegen, die durch die bisherigen Maßnahmen nicht zufriedenstellend zu therapieren sind. Die SAPV muss durch niedergelassene oder stationär tätige KinderärztInnen verordnet und bei der Krankenkasse beantragt werden.

Kommen Sie auch nachts?

Ja, das Brücken-Team sieht für die PatientInnen in der Versorgung eine 24/7 - Rufbereitschaft vor. Für Notfälle wenden Sie sich an die Rufdienstnummer des Brücken-Teams.

Telefonnummer: +49 251 83 49 120

Kann der/die Kinderarzt/ärztin mit eingebunden werden?

Ja, das Brücken-Team befindet sich im Austausch mit den beteiligten MedizinerInnen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erwachsenen- und einem Kinderhospiz?

Stationäre Kinderhospize unterscheiden sich von Erwachsenenhospizen: Während Erwachsene in Hospizen in der Regel ihre letzte Lebensphase verbringen, bieten stationäre Kinderhospize betroffenen Familien vorübergehende Entlastung.

Wo befinden sich stationäre Kinderhospize in der Nähe Münsters?

Stationäre Kinderhospize befinden sich u.a. in Bielefeld, Olpe und Syke.

Kinderhospiz BethelLöwenherzKinderhospiz
Benötige ich eine ärztliche Überweisung?

Ärztlicherseits wird durch die Praxis oder das Krankenhaus die Verordnung für die SAPV ausgestellt und das SAPV-Team informiert. Nach Prüfung durch das SAPV-Team und Einverständnisgabe der Eltern wird die Verordnung der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt.

Königskinder:
Wen genau begleiten ambulante Kinderhospizdienste?

Die Königskinder begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und ihre Familien. Die Begleitung kann schon mit der Diagnosestellung beginnen und entsprechend über viele Jahre gehen. Die Diagnose der lebensverkürzenden Erkrankung muss vor dem 18. Lebensjahr gestellt sein. Die Begleitung geht bis zum 27. Lebensjahr.

Königskinder
Mein Kind verstirbt ja nicht zeitnah.  Ist dann die Kinderhospizarbeit trotzdem der richtige Ansprechpartner für uns?

Ja, denn die Hospizarbeit mit jungen Menschen ist ebenso Lebens- wie Sterbebegleitung. Da Kinderhospizdienste schon ab der Diagnosestellung tätig werden können, werden viele Familien auf dem langen Weg der Erkrankung, während des Sterbens und über den Tod hinaus begleitet.

Was sind die konkreten Angebote eines Hospizdienstes für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene?

Hauptamtliche Koordinationskräfte stehen Ihnen zu Ihrer Unterstützung mit Rat und Tat zur Seite.
Ehrenamtliche FamilienbegleiterInnen haben Zeit für das erkrankte Kind und wenden sich auch gerne allen weiteren Familienmitgliedern zu.
Weiterhin können sich die Eltern,
Geschwister und erkrankten Kinder beim Familientreffen, in der Geschwistergruppe, bei dem Väter- oder Müttertreffen vernetzen und entlasten.

Wie kommt eine Begleitung durch den Kinderhospizdienst zustande?

Bei Interesse kommt eine der Koordinationsfachkräfte zu Ihnen oder auch ins Krankenhaus und stellt das Angebot des Hospizdienstes vor. Gemeinsam wird überlegt, welches das passende Angebot für Sie ist. Die Begleitung durch eine Koordinationsfachkraft wird von allen Familien in Anspruch genommen. Sie bespricht mit Ihnen notwendige Dokumentation, wie Vorgehen in Notfallsituationen etc.

Besteht der Wunsch nach ehrenamtlicher Unterstützung, lernen Sie bei einem zweiten Besuch eine ehrenamtliche Familienbegleitung kennen und besprechen deren Aufgaben.

Entstehen Kosten, wenn solch ein Angebot genutzt wird?

Die Angebote für die von den Königskindern begleiteten Familien sind kostenfrei. Die Kinderhospizarbeit wird teilweise über die Krankenkassen refinanziert, der Rest wird über Spenden gedeckt.

Wo begleiten die Königskinder überhaupt?

Die Königskinder begleiten in Münster und einem Umkreis von 40 bis 50km auch in den angrenzenden Kreisen Steinfurt, Coesfeld, Warendorf und Borken.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Kinderhospizarbeit?

Ambulante Hospizarbeit unterstützt in dem Zuhause der Familie und auch während eines stationären Aufenthaltes.

Stationäre Hospize für junge Menschen können vier Wochen im Jahr genutzt werden. Sie dienen regelmäßig, von der Diagnose an, zur Erholung der gesamten Familie. Bei Bedarf und wenn das Kind im stationären Hospiz bekannt ist, kann es auch ohne Familienangehörige aufgenommen werden. Kinderhospize sind auch Orte, an denen das Kind, der Jugendliche oder junge Erwachsene geborgen versterben kann.

Wie sind die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen bei den Königskindern qualifiziert?

Jede ehrenamtlich aktive Person muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, eine Schulung „Kinderschutz“ sowie „Arbeitsschutz“ absolvieren und unsere Vereinbarung, den Verhaltenskodex sowie die Schweigepflicht akzeptieren.

Das Ehrenamt findet mit besonders schutzbedürftigen Personen statt und es braucht Sensibilität bei allen Beteiligten. Die FamilienbegleiterInnen nehmen vor Aufnahme des Kurses an einen umfangreichen Befähigungskurs und Praktikum teil.

Es gibt einen engen Austausch zwischen dem Ehren- und dem Hauptamt.  Darüber hinaus gibt es ein breites Angebot der Begleitung und Reflexion für die FamilienbegleiterInnen, sodass diese gut aufgestellt und unterstützt sind.

Kommen die Ehrenamtlichen auch nachts?

Nein. Die FamilienbegleiterInnen sind meist nachmittags bis in den frühen Abend hinein bei den Familien tätig, manche auch am Wochenende.

Angebote für angehörige Kinder:
Ziel ist es, die Erkrankten so lange wie möglich zuhause zu betreuen. Das wirft viele
Fragen auf.
Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit?
Wie lässt sich Pflege mit dem Beruf vereinbaren - und wie informiere ich meinen Arbeitgeber?
Liegen wichtige rechtliche Dokumente wie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügung vor?
Zur passenden Hilfe - für Betroffene und Angehörige.
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