Hospizdienste
Münster
letzten Lebensphase.

Für alle Menschen, die unheilbar erkrankt sind und eine begrenzte Lebenserwartung haben, ebenso wie für ihre An- und Zugehörigen.
Ein ambulanter Hospizdienst begleitet schwerkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige in der häuslichen Umgebung, Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern. Dabei steht die Lebensqualität und die Selbstbestimmung der Betroffenen im Mittelpunkt. Geschulte Ehrenamtliche und professionelle Mitarbeitende führen Gespräche, besuchen die erkrankten Menschen regelmäßig, hören zu und sind einfach da. Auch die Familien werden in der oft schweren Lebenssituation unterstützt.
Nein.
Sie können einen ambulanten Hospizdienst jederzeit anrufen. Es gibt keine festen Regeln, wann der „richtige Zeitpunkt“ ist. In der Regel wird ein ambulanter Hospizdienst kontaktiert, wenn eine schwere, unheilbare Erkrankung vorliegt und die Lebenserwartung begrenzt ist. Ebenso bei Zunahme der Beschwerden und weiterer Einschränkung der Lebensqualität.
Die Unterstützung durch einen Hospizdienst richtet sich ausdrücklich auch an Angehörige und nahestehende Personen eines Erkrankten. Diese Unterstützung ist ein wesentlicher Teil der Hospizarbeit und besteht aus Entlastung, emotionaler Unterstützung und Trauerbegleitung.
Das hängt von den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen sowie deren Angehörigen ab. In der Regel werden die Familien einmal in der Woche für zwei Stunden besucht oder nach Absprache.
Ja.
Ein ambulanter Hospizdienst übernimmt keine pflegerischen Tätigkeiten. Die Aufgabe der ehrenamtlichen BegleiterInnen liegt in der emotionalen und psychosozialen Unterstützung.
Für eine Pflegeberatung kann mit der Krankenkasse oder dem Infobüro Pflege Kontakt aufgenommen werden.
Alle Mitarbeitende eines ambulanten Hospizdienstes unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass alle Informationen vertraulich behandelt werden.
Sie benötigen keine ärztliche Überweisung und dürfen gerne direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
Ja, die Angebote der Ambulanten Hospizdienste sind grundsätzlich unabhängig von der Religionszugehörigkeit und für alle Menschen zugänglich.
Die ehrenamtlichen BegleiterInnen besuchen die Familien regelmäßig, nehmen sich Zeit für Gespräche und bieten ihre Unterstützung an.

Auf einer Palliativstation werden PatientInnen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung betreut und behandelt. Zumeist sind dies PatientInnen mit einer bösartigen Tumorerkrankung, jedoch können selbstverständlich auch Nicht-TumorpatientInnen behandelt werden (z.B. mit einer fortgeschrittenen Herz-, Lungen, Leber-, Nieren-, Nerven-
oder Infektionserkrankung). Dabei richtet sich der Fokus sowohl auf die PatientInnen selbst als auch auf deren An- und Zugehörige.
Eine Palliativstation sieht ihre Aufgabe darin, PalliativpatientInnen und deren An- und Zugehörige bei körperlichen, psychischen und / oder sozialen Belastungssituationen eine kompetente Versorgungsmöglichkeit anzubieten. Hierzu zählen die Linderung körperlicher Beschwerden, das Beachten psychischer und spiritueller Bedürfnisse, die Klärung des Therapieziels sowie die Optimierung der weiteren Versorgung.
Dazu steht ein multiprofessionelles Team zur Verfügung (ÄrztInnen, Pflegekräfte, Sozialdienst, Physiotherapie, Psychoonkologie, etc.).
Eine Palliativstation wird in der Öffentlichkeit oft missverständlich als „Sterbestation“ angesehen. Dies ist aber nicht der Fall. Eine Palliativstation richtet sich an alle PatientInnen mit einer unheilbaren Erkrankung unabhängig von ihrem Erkrankungsstadium.
Sollte die Erkrankungsphase jedoch so weit fortgeschrittenen sein, dass eine beginnende Sterbesituation absehbar ist, werden diese PatientInnen nicht mehr von der
Station verlegt und würdevoll bis zu ihrem Versterben medizinisch und pflegerisch betreut.
Der Aufenthalt auf einer Palliativstation ist in der Regel zeitlich begrenzt und beträgt durchschnittlich 1 bis 2 Wochen. In begründeten Einzelfällen kann der Aufenthalt auch länger sein, insbesondere wenn eine Weiterversorgung in eine andere Einrichtung organisiert werden muss und diese Institution nicht sofort eine Übernahme der Patientin/des Patienten anbieten kann.
Die Kontaktaufnahme zu einer Palliativstation kann sehr unterschiedlich gestaltet sein:
- durch betreuende ÄrztInnen,
- durch die PatientInnen selbst oder durch deren An- und Zugehörige
- durch die Notaufnahme
Die Palliativstation bevorzugt eine ärztliche Anmeldung mit kurzer telefonischer Übergabe an die ÄrztInnen der Palliativstation.
Eine Palliativstation kann als (schnelle) Versorgungsoption angesehen werden, um körperliche und/oder psychische Beschwerden zu lindern und bei häuslichen
Versorgungsproblemen auszuhelfen. Diese vorübergehende „Aushilfs- und Unterstützerfunktion“ beinhaltet jedoch auch, dass eine zeitnahe Entlassung oder Verlegung der PatientInnen vorgesehen ist.
Ein Hospiz ist kein Krankenhaus. Dort werden ausschließlich Menschen in der letzten Lebensphase versorgt.
Eine Palliativstation ist eine Station
im Krankenhaus, die sich auf die Behandlung und Betreuung von PatientInnen mit einer unheilbaren Erkrankung und deren An- und Zugehörigen spezialisiert hat.
Sie ist daher fest in der Versorgungsstruktur eines Krankenhauses eingebunden und
kann nicht als Ersatz oder Alternative für eine stationäre Pflegeeinrichtung angesehen werden.
Nein. Die medizinische Behandlung wird von ÄrztInnen der Palliativstation des Krankenhauses übernommen. Jedoch ist der kollegiale Austausch zwischen HausärztInnen und dem ärztlichen Behandlungsteam der Palliativstation sehr erwünscht.
Die Kosten für den Aufenthalt auf einer Palliativstation trägt die gesetzliche bzw. private Krankenkasse. Volljährige Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zahlen je Kalendertag des Krankenhausaufenthalts 10 Euro für längstens 28 Tage im Jahr
(Krankenhauszuzahlung).

Ein Hospiz ist ein Ort für Menschen in der letzten Lebensphase, die weder häuslich noch in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden können.
Sterbebegleitung, Pflege, psychosoziale Betreuung, verschiedene therapeutische Angebote, Trauerbegleitungen für Angehörige
mit einziehen?
Ja, Angehörige dürfen mit einziehen.
Ihr Arzt stellt eine Hospiznotwendigkeitsbescheinigung aus. Die Hospize bieten Beratungsgespräche an. Besichtigungen des Hospizes sind für Betroffene nach Anmeldung möglich.
Ja, Sie dürfen jederzeit das Haus verlassen.
Für Betroffene gibt keinen Eigenanteil, die Krankenkasse trägt die Kosten Ihres Hospizaufenthaltes. Lediglich die Kosten für Angehörige, die mit einziehen möchten, werden von den Betroffenen selbst getragen. 25% der anfallenden Kosten müssen stationäre Hospize u.a. durch Spenden selbst
aufbringen.
Persönliche Kleidung, Pflegeartikel, ggf. Gegenstände für den persönlichen Gebrauch, sowie Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung, Krankenkassenkarte, Personalausweis.
Eigene HospizärztInnen gibt es nicht.
Ihre HausärztInnen oder ÄrztInnen des Palliativnetzes übernehmen gerne Ihre medizinische Versorgung im Hospiz.
Einen festen Zeitrahmen für die Verweildauer im stationären Hospiz gibt es nicht. Bei Bedarf kann die Hospiznotwendigkeit nach 28 Tagen verlängert werden. Es besteht jedoch in Einzelfällen auch die Möglichkeit, dass ein Gast – wenn sich seine Situation verbessert – aus dem Hospiz entlassen wird.
Die Unterbringung erfolgt in beiden Hospizen in Einzelzimmern.
Grundsätzlich sind Haustiere erlaubt, im Vorfeld der Aufnahme wird jedoch um eine Absprache gebeten.
Das Rauchen ist nach Absprache auf den Zimmern erlaubt, nicht jedoch in Gemeinschaftsräumen.
Ja. In beiden Hospizen gibt es eine W-Lan-Verbindung.

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit den Haus- oder FachärztInnen. Bei einer Indikation für eine palliativmedizinische Betreuung wird der Anmeldeprozess in Gang gesetzt. Eine Anmeldung kann während eines stationären Aufenthaltes auch über ÄrztInnen aus dem Krankenhaus oder den Sozialdienst erfolgen.
Dies ist nicht so leicht zu beantworten. Voraussetzung ist eine unheilbare Erkrankung mit einer begrenzten Lebenszeit (in der Regel Wochen bis Monate). Diese ist aber nicht immer einfach einzuschätzen.
Nein! Wir betreuen auch Nicht-TumorpatientInnen zum Beispiel mit einer weit fortgeschrittenen unheilbaren Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren-, Nerven- oder Infektionserkrankung.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Privatversicherte gelten individuelle Vereinbarungen,
in der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen ebenfalls die Kosten
in voller Höhe.
Das Palliativnetz bietet keinen
ärztlich assistierten Suizid an,
aber wir beraten gerne über alternative palliative
Therapieoptionen am Lebensende.
Natürlich! Wenn eine Versorgung im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist und eine Indikation vorliegt, können PatientInnen natürlich in einem Hospiz aufgenommen werden. Wir arbeiten eng mit den beiden Hospizen zusammen.
Ja, denn das Palliativnetz Münster ist kein regulärer Pflegedienst. Die Pflegefachkräfte, die beim Palliativnetz Münster arbeiten, koordinieren notwendige Unterstützungs- und Hilfsangebote. Sie führen bei Bedarf Hausbesuche durch und versuchen gemeinsam mit den PalliativmedizinerInnen zu organisieren, dass Sie bzw. Ihre Angehörigen bestmöglich zuhause versorgt werden.
Ihre Haus- und FachärztInnen sind selbstverständlich auch weiterhin für Sie zuständig. Unsere PalliativmedizinerInnen arbeiten mit Ihren Haus- und FachärztInnen zusammen.
Ja, eine palliative Chemo- oder Strahlentherapie ist keine Ausschlussdiagnose für die Betreuung durch das Palliativnetz.
Wann ein Mensch stirbt, kann nur sehr schwer vorhergesagt werden. Das Palliativnetz Münster ist nicht nur für die Begleitung in der Sterbephase zuständig. Es geht darum, schwerstkranken Menschen eine gute Lebensqualität zu ermöglichen.
Sie berät zum Beispiel bei Sorgen, sozialrechtlichen Themen oder im Umgang mit der Erkrankung im Alltag.

Die Krebsberatungsstelle bietet psychosoziale Gesprächsangebote an. Unsere MitarbeiterInnen sind psychoonkologisch geschult und helfen Ihnen dabei, einen Umgang mit der eigenen Erkrankung zu finden. Außerdem berät die Krebsberatungsstelle in sozialrechtlichen Fragen.
Telefon: 0251 62 56 20 10
Das Angebot ist kostenfrei. Es wird für eine Beratung auch keine Krankenkassenkarte benötigt.
Es wird keine Überweisung durch einen Arzt benötigt.
Neben der psychosozialen Versorgung für Krebserkrankte und ihre Angehörigen stellt Ihnen die Krebsberatungsstelle auch sozialrechtliche Beratungsangebote zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie in sozialrechtlichen Fragen rund um die Themen Reha, Wiedereingliederung, Härtefonds etc. Außerdem beraten wir auch zu den folgenden Themen:
Den Kindern von der eigenen Erkrankung zu erzählen, stellt eine große Herausforderung dar. Wenn Sie sich vor dieser Situation befinden, kann Ihnen die Krebsberatungsstelle in Form einer Gesprächsbegleitung helfen.
Telefon: 0251 62 56 20 10
Ja, Hausbesuche sind nach Absprache möglich.
bestmögliche Lebensqualität zu erhalten.

Das Brücken-Team versorgt als SAPV-Team (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Erkrankung. Dabei wird die ganze Familie in den Blick genommen.
Die Unterstützung durch das Brücken-Team umfasst sowohl die medizinisch-pflegerische Versorgung, als auch psychosoziale Begleitung in Krisen und am Lebensende. Das Ziel der SAPV ist es, die Betreuung der betroffenen Kinder in der vertrauten familiären und häuslichen Umgebung mit bestmöglicher Lebensqualität zu ermöglichen.
Das Versorgungsgebiet umfasst die Stadt Münster,
Kreis Coesfeld, Kreis Steinfurt und Kreis Warendorf.
Die Unterstützung durch das Brücken-Team erfolgt ambulant, d.h. die Versorgung wird primär in Form von Hausbesuchen in enger Zusammenarbeit mit den Familien und anderen Versorgern sichergestellt. Auch wenn es zu stationären Aufenthalten kommt, bleibt das Brücken-Team im Kontakt und unterstützt die Familien und die stationären Versorger mit ihrem Fachwissen.
Weitere Informationen zur Versorgung im häuslichen Umfeld finden Sie hier:
Die SAPV kommt für Kinder und Jugendliche in Frage, die von einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich wahrscheinlich begrenzten Lebenserwartung betroffen sind.
Außerdem müssen ausgeprägte Symptome vorliegen, die durch die bisherigen Maßnahmen nicht zufriedenstellend zu therapieren sind. Die SAPV muss durch niedergelassene oder stationär tätige KinderärztInnen verordnet und bei der Krankenkasse beantragt werden.
Ja, das Brücken-Team sieht für die PatientInnen in der Versorgung eine 24/7 - Rufbereitschaft vor. Für Notfälle wenden Sie sich an die Rufdienstnummer des Brücken-Teams.
Telefonnummer: +49 251 83 49 120
Ja, das Brücken-Team befindet sich im Austausch mit den beteiligten MedizinerInnen.
Stationäre Kinderhospize unterscheiden sich von Erwachsenenhospizen: Während Erwachsene in Hospizen in der Regel ihre letzte Lebensphase verbringen, bieten stationäre Kinderhospize betroffenen Familien vorübergehende Entlastung.
Stationäre Kinderhospize befinden sich u.a. in Bielefeld, Olpe und Syke.
Kinderhospiz BethelLöwenherzKinderhospizÄrztlicherseits wird durch die Praxis oder das Krankenhaus die Verordnung für die SAPV ausgestellt und das SAPV-Team informiert. Nach Prüfung durch das SAPV-Team und Einverständnisgabe der Eltern wird die Verordnung der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt.
Die Königskinder begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und ihre Familien. Die Begleitung kann schon mit der Diagnosestellung beginnen und entsprechend über viele Jahre gehen. Die Diagnose der lebensverkürzenden Erkrankung muss vor dem 18. Lebensjahr gestellt sein. Die Begleitung geht bis zum 27. Lebensjahr.
KönigskinderJa, denn die Hospizarbeit mit jungen Menschen ist ebenso Lebens- wie Sterbebegleitung. Da Kinderhospizdienste schon ab der Diagnosestellung tätig werden können, werden viele Familien auf dem langen Weg der Erkrankung, während des Sterbens und über den Tod hinaus begleitet.
Hauptamtliche Koordinationskräfte stehen Ihnen zu Ihrer Unterstützung mit Rat und Tat zur Seite.
Ehrenamtliche FamilienbegleiterInnen haben Zeit für das erkrankte Kind und wenden sich auch gerne allen weiteren Familienmitgliedern zu.
Weiterhin können sich die Eltern,
Geschwister und erkrankten Kinder beim Familientreffen, in der Geschwistergruppe, bei dem Väter- oder Müttertreffen vernetzen und entlasten.
Bei Interesse kommt eine der Koordinationsfachkräfte zu Ihnen oder auch ins Krankenhaus und stellt das Angebot des Hospizdienstes vor. Gemeinsam wird überlegt, welches das passende Angebot für Sie ist. Die Begleitung durch eine Koordinationsfachkraft wird von allen Familien in Anspruch genommen. Sie bespricht mit Ihnen notwendige Dokumentation, wie Vorgehen in Notfallsituationen etc.
Besteht der Wunsch nach ehrenamtlicher Unterstützung, lernen Sie bei einem zweiten Besuch eine ehrenamtliche Familienbegleitung kennen und besprechen deren Aufgaben.
Die Angebote für die von den Königskindern begleiteten Familien sind kostenfrei. Die Kinderhospizarbeit wird teilweise über die Krankenkassen refinanziert, der Rest wird über Spenden gedeckt.
Die Königskinder begleiten in Münster und einem Umkreis von 40 bis 50km auch in den angrenzenden Kreisen Steinfurt, Coesfeld, Warendorf und Borken.
Ambulante Hospizarbeit unterstützt in dem Zuhause der Familie und auch während eines stationären Aufenthaltes.
Stationäre Hospize für junge Menschen können vier Wochen im Jahr genutzt werden. Sie dienen regelmäßig, von der Diagnose an, zur Erholung der gesamten Familie. Bei Bedarf und wenn das Kind im stationären Hospiz bekannt ist, kann es auch ohne Familienangehörige aufgenommen werden. Kinderhospize sind auch Orte, an denen das Kind, der Jugendliche oder junge Erwachsene geborgen versterben kann.
Jede ehrenamtlich aktive Person muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, eine Schulung „Kinderschutz“ sowie „Arbeitsschutz“ absolvieren und unsere Vereinbarung, den Verhaltenskodex sowie die Schweigepflicht akzeptieren.
Das Ehrenamt findet mit besonders schutzbedürftigen Personen statt und es braucht Sensibilität bei allen Beteiligten. Die FamilienbegleiterInnen nehmen vor Aufnahme des Kurses an einen umfangreichen Befähigungskurs und Praktikum teil.
Es gibt einen engen Austausch zwischen dem Ehren- und dem Hauptamt. Darüber hinaus gibt es ein breites Angebot der Begleitung und Reflexion für die FamilienbegleiterInnen, sodass diese gut aufgestellt und unterstützt sind.
Nein. Die FamilienbegleiterInnen sind meist nachmittags bis in den frühen Abend hinein bei den Familien tätig, manche auch am Wochenende.
Fragen auf.













